Laborarbeiten
Laborarbeitsplätze müssen nicht zwangsläufig gefährlicher sein als Büroarbeitsplätze. Alleinarbeit ist aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht zulässig, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden
Zur Beurteilung, ob eine gefährliche Arbeit vorliegt, können die Ausführungen zu § 8 der DGUV-Regel 100-001 herangezogen werden. Darin werden z. B. Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen oder der Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen in Laboratorien als gefährlich genannt.
In der Praxis liegt es in der Hand der Laborleitung sicheres Arbeiten im Labor zu organisieren und zu gewährleisten.
Verarbeitende Industrien
In der Industrie werden heute dank weitgehender Automatisierung ganze Nacht-, Sonntags- und Feiertagsschichten mit minimalem Personaleinsatz gefahren. Und es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Alleinarbeiter in Zukunft weiter zunimmt. Der Alleinarbeiterschutz muss sich hier deshalb unbedingt auf diese teils ganz neuen Bedingungen einstellen, um das Schutzniveau für die alleinarbeitenden Beschäftigten in der Produktion und Fertigung zu sichern.
Bauwirtschaft
Oft wird davon ausgegangen, dass bei Alleinarbeit nur eine Person vor Ort ist, z. B. eine Person auf der Baustelle oder in einem Objekt. Das ist aber oft nicht der Fall. Es können sich mehrere Personen auf der Baustelle oder im Objekt befinden. Für die Alleinarbeit entscheidend ist, ob die betreffende Person in Sicht- und Rufweite arbeitet. Dazu ein Beispiel: Es arbeiten zwei Monteure in einem Objekt. Die beiden treffen sich zu Beginn der Arbeiten und gehen dann in ihre Arbeitsbereiche, die sich auf verschiedenen Ebenen befinden. Verletzt sich eine der beiden Personen, kann es sein, dass die andere das nicht mitbekommt. Erst nach Schichtende würde die andere Person feststellen, dass etwas nicht stimmt.
Reinigungsarbeiten
Wenn Reinigungsarbeiten außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten durchgeführt werden und Mitarbeiter dabei alleine in einem Gebäude oder auf dem weitläufigen Firmenareal beschäftigt sind (Alleinarbeit), können sich besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept ergeben.
Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass Reinigungskräfte außerhalb der Betriebszeiten allein in Bereichen tätig sind, wenn risikoabhängig für eine entsprechende Notfallkette gesorgt ist. Sollte dies jedoch nicht gegeben sein, muss der Arbeitgeber für besondere Schutzmanßnahmen sorgen.
Forst- und Landwirtschaft
Waldarbeiten und hier vor allem die Holzernte gehören zu den gefährlichsten Arbeiten in der Forst- und Landwirtschaft. Bei keiner Tätigkeit ist der Alleinarbeiter so isoliert von anderen Menschen wie bei der Forstwirtschaft in den Tiefen der Wälder
Moderne Notrufsysteme wie die Life Tel Serie erleichtern dank GPS-Ortung das schnelle Auffinden verunfallter Waldarbeiter sehr. Beim passiven bzw. willensunabhängigen Alarm registrieren Sensoren im Life Tel, ob sich der Forstwirt noch bewegt und löst nach einer gewissen Zeitspanne automatisch den Alarm aus (Totmannschaltung).
Lager und Logistik
Die Personen-Notsignal-Geräte unserer Life Tel Serie sind speziell für die Sicherung von Alleinarbeiten entwickelt worden. Wird eine gefährliche Arbeit in Ihrem Betrieb von einem Mitarbeiter allein ausgeführt, haben Sie neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen auch für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen. Die Life Tel Serie entspricht als Personen-Notsignal-Gerät allen Anforderungen der maßgebenden DGUV 112-139
Sicherheitsdienst
In besonders gefährdeten Bereichen sind Sicherheits-Mitarbeiter auch mal zu zweit unterwegs, doch geht man von einer überschaubaren Gefahr aus, werden Kontrollgänge oft alleine erledigt. Auch wenn ein Einbruch – z. B. in einem Museum – sicher nicht täglich zu erwarten ist, so ist das daraus resultierende Risiko real und muss im Sinne des Mitarbeiterschutzes bedacht werden. Auch Kontrollfahrten, bei denen Mitarbeiter alleine mit dem Auto Streife sind, fallen unter die Alleinarbeit.
Handwerk
Ein Handwerker. (in Kleinbetrieben und bei Montage), der alleine in seiner Werkstatt arbeitet, ist ebenso ein Alleinarbeiter. Selbstverständlich gilt das auch für Tätigkeiten, die alleine beim Kunden durchgeführt werden. Auch hier sind angemessene Sicherheitsmaßnahmen mehr als zu empfehlen. Es sollte stets sichergestellt sein, dass im Notfall schnell Hilfe herbeigerufen werden kann.So können auch schon „einfache“ Handwerksarbeiten unter Umständen eine erhöhte Gefährdung darstellen. Selbst kleinere Gefahren können zu großen werden, wenn einem die Möglichkeit fehlt, z. B. Rettungskräfte im schlimmsten Fall zu alarmieren.
Justizbehörden
Sind Mitarbeitende im öffentlichen Dienst gefährdeter als andere Arbeitnehmende? Im Rahmen einer Forschungsarbeit wurden 36 Kommunen aus 15 Bundesländern befragt. Es wurde u.a. festgestellt, dass 71% der Interviewten bereits Aggressivität erfahren haben. Ein hoher Anteil der Interviewten gab an, dass der Respekt und die Hemmschwelle gesunken sei.
Neben Unfallrisiken kommen vermehrt Gefahren durch Dritte hinzu, etwa in der Psychiatrie, im Justizvollzug oder in kommunalen Behörden mit Öffentlichkeitskontakt. Wird das Life Tel vom Körper gerissen oder muss ein Mitarbeiter vor einer Gefahrensituation flüchten, löst die schnelle Bewegung dank des Flucht - und Verlustalarms ein Notsignal aus.
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